von Kurt Mahr
Es wurde nie gesagt, aber aus dem Zusammenhang der Handlung ging es eindeutig hervor: Das Solare Imperium ist eine
Präsidialdemokratie, zum Teil nach amerikanischen Muster. Der Großadministrator steht auf dem Gipfel der exekutiven Gewalt. Er trifft
Entscheidungen aus eigener Machtvollkommenheit, muß sie jedoch vor dem Parlament verantworten. Er hat im Parlament weder Sitz
noch Stimme. Er wird direkt vom Volk, nicht von einer Partei und auch nicht durch Wahlmänner bestimmt.
Die Dreiteilung der Staatsmacht ist auch im Solaren Imperium vom höchsten bis hinab zum niedrigsten Verwaltungsniveau streng
durchgeführt. Wir wollen diese Diskussion auf die höchsten Institutionen des Imperiums beschränken. Die Einrichtungen niederer
Ebenen, dürfen wir annehmen, sind denen des höchsten Niveaus nachgebildet. In der inneren Verwaltung einzelner Planeten jedoch
kommt es zu einer derartigen Vielfältigkeit der Formen, daß jeder Versuch einer umfassenden Schilderung von vornherein zum Scheitern
verurteilt sein muß. In der Regierung des Solaren Imperiums sind die drei Bereiche der Regierungsgewalt wie folgt vertreten:
1. Exekutive - Die ausführende Gewalt besteht aus der Großadministration und dem Kabinett.
2. Legislative - Die gesetzgebende Gewalt, das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Senat und dem Rat der Administratoren.
3. Judikative - Der Oberste Solare Gerichtshof als das oberste Imperialgericht mit 15 Richtern.
Wahlberechtigt ist jeder Bürger des Solaren Imperiums ab Erreichen der Mündigkeit. Dieser Zeitpunkt wird von den örtlichen Behörden
der einzelnen Siedlungswelten festgesetzt. Auf der Erde und vielen erdgleichen Planeten fällt er auf den Tag der Vollendung des
18. Lebensjahres (irdische Standardjahre!). Wer für das Amt des Großadministrators kandidieren will, muß wenigstens das 35.
Standardlebensjahr abgeschlossen haben. Die Zahl der Kandidaten für das Amt des
Großadministrators ist nicht beschränkt. Um den Wahlsieg zu erringen, ist jedoch eine Stimmenmajorität, nicht -pluralität, erforderlich.
Das heißt: Der siegreiche Kandidat muß wenigstens 50,1% aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Bei der Kandidatur von
mehr als zwei Bewerbern kann es daher zu Stichwahlen kommen. Der Großadministrator wird für eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt.
Bestrebungen, diese Dauer auf 15 Jahre zu verlängern, sind angesichts der anscheinend unerschütterlichen politischen Stabilität des
Imperiums im Gange, haben jedoch noch zu keinem Erfolg geführt.
Die Mitglieder des Kabinetts werden vom Großadministrator ernannt. Der Senat hat jedoch Einspruchsrecht,
stimmt eine einfache Mehrheit gegen die Ernennung eines Ministers, so muß der Großadministrator diese Ernennung zurückziehen
(Der Staatsmarschall als Stellvertretender Großadministrator und die Solarmarschälle als Oberbefehlshaber der Solaren Flotte sind
allein dem Großadministrator rechenschaftspflichtig / Quelle: Lexikon PR 388). Im Senat ist jede Mitgliedswelt des Solaren Imperiums
mit zwei Abgeordneten vertreten (Die Senatoren genannten Mitglieder sind abhängig von ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen
organisiert / Quelle: Atlan 60). Der Senat besitzt zudem das Recht den Großadministrator mit einem Mißtrauensvotum abzusetzen.
Der Senat wird alle vier Jahre nach den Regeln des klassischen Mehrheitswahlrechts
neugewählt. (Folgende Parteien sind im Senat vertreten: Galaktische Toleranz-Union, Solare Republikanische Union,
Solargalaktische Interessenliga, Sozialgalaktische Bürgerrechts-Föderation / Quelle: PR 570)
Jede Mitgliedswelt entsendet außerdem seinen Administrator (Regierungschef der jeweiligen Mitgliedswelt) und einen Beisitzer
in den Rat der Administratoren, auch Völkerrat genannt. Pro eine Milliarde Einwohner erhält die Mitgliedswelt das Recht, einen
weiteren Beisitzer in den Rat zu schicken, so daß also der Völkerrat die Bevölkerungsstärke der einzelnen
Siedlungswelten widerspiegelt, während im Senat jede Welt, ohne Rücksicht auf die Bevölkerungsziffern vertreten ist. Während die
Administratoren am politischen Betrieb in der Regel nur über Telekommunikation teilnehmen, bleibt es den Beisitzern überlassen, ob
sie persönlich in der Solar Hall, dem Sitz des Rates der Administratoren in Terrania-City, anwesend sein oder ebenso wie die
Administratoren von fernher teilnehmen wollen. Zu beachten ist, daß infolge der gewaltigen Menschenzahlen des
Solaren Imperiums besonders der Völkerrat aus vielen Tausenden von Mitgliedern bestehen muß.
Die 15 Richter des Obersten Solaren Gerichtshofs mit Sitz in Pounder City auf dem Mars werden vom Großadministrator vorgeschlagen. Über ihre Berufung entscheiden
der Rat der Administratoren und der Senat gemeinsam. Eine Berufung zum Richter am höchsten Gerichtshof des Imperiums ist auf 15 Jahre befristet. Es kann
jedoch ohne weiteres derselbe Richter zu mehreren aufeinander folgenden Amtsperioden gewählt werden, wie auch die Zahl der
Amtsperioden, die ein und derselbe Mann als Großadministrator bewältigen kann, offenbar nicht beschränkt ist.
Das Obige ist nur eine eng begrenzte Auswahl von Themen aus dem Themenkreis "Politische Strukturen des Solaren Imperiums".
Raum und Zeit erlauben vorläufig keine eingehendere Diskussion. Es sollte jedoch klar sein, daß gerade in diesem Problemkreis wahre
Schätze an Handlungsvorlagen versteckt sind.
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